Amt für Soziales in den Mieterbüros der SWD

Wenn Mietschulden entstanden sind, ist das unangenehm aber in jedem Fall ist eine umgehende Kontaktaufnahme von Vorteil. Nur dann ist es möglich, bestimmte Fristen einzuhalten und einen drohenden Verlust der Wohnung abzuwenden. Die langjährige Kooperation zwischen der SWD und dem Amt für Soziales in den Mieterbüros zeigt, dass viele Sorgen und Nöte von Mietern vor Ort gelöst und ein dauerhaftes Wohnen gesichert werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Amt für Soziales helfen zum Beispiel

  • wenn Mietschulden vorhanden sind,
  • die Wohnung gekündigt wurde,
  • eine Räumungsklage vorliegt oder
  • eine Zwangsräumung droht.

Auf Wunsch unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

  • bei der Kontaktaufnahme zur Vermieterin oder zum Vermieter, um Zahlungsvereinbarungen zu treffen und Mietzahlungen zu sichern,
  • beim Umgang mit Behörden und
  • bei der Beantragung von sozialen Leistungen.

Es werden auch weitere Hilfen vermittelt, wie zum Beispiel Schuldner- und Insolvenzberatung, Hilfen für ältere Menschen oder Alleinerziehende.

Zu einem ersten Gespräch sind folgende Dinge (soweit vorhanden) unbedingt mitzubringen:

  • Personalausweis/Reisepass ggf. Aufenthaltserlaubnis
  • Mietvertrag
  • Einkommensnachweise
  • Nachweis über Zahlungsverpflichtungen
  • Kündigungsschreiben
  • Räumungsurteil
  • Zwangsräumungsmitteilung

Die Beratung ist vertraulich und kostenlos. Die Informationen zu den Sprechzeiten der zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen finden Sie unter: Mieterservice-Büros

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