Erst planen, dann planschen

Die heißen Sommertage verleiten gerne zu einer kleinen Abkühlung im kühlen Wasser. Ein Pool für Kinder im Gemeinschaftsgarten bietet so eine schöne Aktion für Groß und Klein. Es gilt jedoch, von Seiten der SWD, einige Regeln zu beachten:

Kleine Becken mit einer Füllmenge von ca. 40 Litern sind grundsätzlich kein Problem, sofern sich kein Nachbar gestört fühlt. Die etwas größeren Planschbecken mit einem Durchmesser ab 1,50 Metern und Teilweise mehr als 500 Liter Wasserinhalt und die sogenannten Jumbo-Pools mit stabilem Rahmen sind auf gemeinschaftlich genutzten Grünflächen nicht erlaubt.

Ein nahezu unbemerktes Risiko entsteht, wenn das eingefüllte Wasser über mehrere Wochen oder gar Monate im Becken bleibt. In dem abgestandenen Wasser können sich gesundheitsschädliche Keime entwickeln, weshalb es ratsam ist die Planschbecken am Ende eines Badetages zu entleeren.

Um keine Konflikte auszulösen fragen Sie am besten vor dem Kauf eines Pools den für Ihr Haus zuständigen SWD-Mitarbeiter. So könne schnell alle offenen Fragen geklärt werden und es gibt keine bösen Überraschungen.

Wichtig! Wer ein Planschbecken aufstellt trägt für dieses die Fürsorgepflicht. Das gefüllte Becken sollte entleert oder abgedeckt werden sobald es unbeaufsichtigt bleibt.

 

Bildnachweis: iStock-638923540

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