„Grill und Plansch-Regelung“

Die Grillsaison ist in vollem Gange und auch die Temperaturen lassen den Wunsch nach einer nassen Abkühlung wachsen. Die SWD möchte daher darauf hinweisen, dass es einige Regelungen für Garten und Balkon gibt, die man beachten sollte:

Bei Planschbecken: Kleine Becken mit einer Füllmenge von ca. 40 Litern sind grundsätzlich kein Problem, solange sich kein Nachbar gestört fühlt. Die etwas größeren Planschbecken mit einem Durchmesser ab 1,50 Metern und teilweise mehr als 500 Litern Füllmenge sowie die sogenannten Jumbo-Pools sind auf gemeinschaftlich genutzten Grünflächen ausdrücklich nicht gestattet. Weitere Hinweise finden Sie unter https://www.swd-duesseldorf.de/aktuelles/details/planschbecken-regelung.html

Beim Grillen: Allgemein gilt es, keinen Nachbar durch das Grillen zu stören. Auf Balkonen sind lediglich elektronische Grills erlaubt. In Gärten sollte darauf geachtet werden, keine heiße Grillkohle auf Grünflächen zu entsorgen und den Grill nicht direkt an der Hauswand zu verwenden. Gasflaschen sollten grundsätzlich nicht in geschlossenen Räumen gelagert werden.

Bildnachweis: iStock-638923540/ 1169748040

Zurück