
Ist das Grillen auf dem Balkon einer SWD-Wohnung eigentlich erlaubt? Diese Frage stellt sich zu Beginn jeder Grillsaison im Frühling. Generell erlaubt die SWD ihren Mietern das Grillen auf dem Balkon, aber nur elektrisch, also mit einem Elektro-Grill. Eine offene Flamme sowie starke Rauchentwicklung sind dabei zu vermeiden. Grill- oder Aluschalen können daher empfehlenswert sein.
Weiterhin sind bei einem geselligen Grillabend auch ein paar Regeln im Sinne guter Nachbarschaft zu beachten. Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn früh genug über einen anstehenden Grillabend und vergessen Sie nicht den Lärmpegel, für den auch eine überschaubare Gruppe sorgen kann. Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe!
Unter Beachtung dieser einfachen Regeln wünschen wir Ihnen einen schönen Grillabend.