Wichtige Information: Prüfung von Rauchmeldern

Bitte denken Sie daran, dass ein in Ihrer Wohnung installierter Rauchmelder auch von Ihnen getestet werden muss. Einmal jährlich müssen Sie dieses wichtige Gerät prüfen. Nutzen Sie dafür bitte eine standsichere Leiter, wenn Sie das Gerät anders nicht erreichen können.

1. Funktionstest: Drücken Sie die Prüftaste am Rauchmelder, um sicherzustellen, dass er einen Signalton abgibt.

2. Reinigung: Entfernen Sie Staub, Insekten, Schmutz und andere Verunreinigungen von den Raucheintrittsöffnungen und dem Gehäuse des Melders. So stellen Sie sicher, dass es zu keinen Fehlalarmen kommt und das Gerät korrekt reagieren kann.

3. Umgebung prüfen: Stellen Sie sicher, dass sich keine Hindernisse (Wände, Möbel) im Umkreis von einem halben Meter um den Rauchmelder herum befinden.

4. Standort prüfen: Überprüfen Sie, ob die Rauchmelder noch in allen relevanten Räumen (Schlafzimmer, Kinderzimmer, Flure) installiert sind. Denn manchmal demontiert man sie beim Streichen und versäumt es, diese wieder anzubringen.

5. Dokumentation: Führen Sie ein Wartungsprotokoll mit Datum, durchgeführten Maßnahmen und eventuellen Mängeln, um die korrekte Wartung nachzuweisen. Beim Einbau der

Rauchmelder haben die Mieterinnen und Mieter von der SWD ein Prüfheft erhalten, in dem die Prüfung jährlich dokumentiert werden soll. Einfach das Datum nach dem Test eintragen und am besten im eigenen Kalender eine Erinnerung für die nächste jährliche Prüfung notieren.

Bitte unterstützen Sie uns wie oben beschrieben bei der Prüfung der Rauchmelder. Dies ist wichtig, denn Rauchmelder retten Leben und sind unverzichtbar für die Sicherheit aller Menschen, die in einem Haus leben.

Rauchmelder

Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie als Mieterin oder Mieter des SWD über einen Austauschtermin für die Rauchmelder in Ihrer Wohnung informiert werden, sind Sie verpflichtet, diesen wahrzunehmen und zu Hause zu sein. Zusätzliche Anfahrten des Dienstleisters müssen wir an die Mieterinnen oder Mieter weiterberechnen. Natürlich erhalten Sie bei der Bekanntmachung des Termins die Möglichkeit, sich bei dem Unternehmen zu melden, das den Austausch im Auftrag der SWD vornimmt, wenn Sie an dem Termin nicht in der Wohnung sein können. Sie können dann selbst einen passenden Termin abstimmen.

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