Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Seit Januar 2023 ist das neue „Wohngeld Plus“-Gesetz in Kraft. Wer als Wohngeldberechtigter gilt, ist je nach Einzelfall individuell zu berechnen. Zur ersten Orientierung hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Wohngeldrechner unter Wohngeldrechner 2023 online verfügbar gemacht. Wichtig: Eine rechtsverbindliche Auskunft zu einem eventuellen Wohngeldanspruch kann nur die zuständige Wohngeldbehörde geben.

Mit dem neuen „Wohngeld Plus“, das unter anderem aufgrund der Steigerungen bei den Energiekosten neugestaltet wurde, wird die Unterstützung zur Wohnungsmiete für viele einkommensschwache Mieterinnen und Mieter sowie Familien dauerhaft angehoben. Zudem wird das neue Wohngeld eine dauerhafte Heizkostenkomponente beinhalten.

 

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