Wie finde ich bei der SWD eine Wohnung?

Der Vermietungsprozess ist vor allem online über unsere Homepage organisiert. Bitte beachten Sie, dass wir keine Wartelisten führen: weder für unsere Bestands- noch für unsere Neubauwohnungen. Eine Mitgliedschaft wie bei Wohnungsgenossenschaften (Erwerb von Genossenschaftsanteilen), ist weder erforderlich noch möglich.

Die einzelnen Schritte für Online-Wohnungsbewerbungen:

2. Sich um eine Wohnung bewerben

Haben Sie eine Wohnung nach Ihren Vorstellungen gefunden, können Sie sich auf der Seite mit den Detailinformationen zu dem Wohnungsangebot über den Button "Direktkontakt" bewerben. Füllen Sie dann bitte die Felder, in denen wir wichtige Informationen von Ihnen benötigen, aus. Danach können Sie das Wohnungsgesuch direkt online von der Website aus an uns senden.

3. Rückmeldung der SWD

Unsere Mitarbeiter werden Ihr Wohnungsgesuch so schnell wie möglich bearbeiten. Sie werden entweder für eine Wohnungsbesichtigung persönlich kontaktiert oder erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, dass Sie für die angefragte Wohnung nicht berücksichtigt werden können.

4. Vermietung

Nach einer Wohnungsbesichtigung erfolgt im Falle einer Zusage der Abschluss des Mietvertrages sowie die Wohnungsübergabe.

Hinweis:
Bis zum Abschluss eines Mietvertrages ist jedes Wohnungsangebot freibleibend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Mietvertrages.

Wichtige Informationen zu öffentlich geförderten und preisgedämpften Wohnungen

Bitte beachten Sie, dass bei öffentlich geförderten Wohnungen ein gültiger Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A bzw. B zur Anmietung erforderlich ist. Diesen können Sie beim Wohnungsamt der Stadt Düsseldorf beantragen oder unter dem folgenden Link https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/601/show. Auf der Website der Landeshauptstadt können Sie auch prüfen, ob die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines für Sie möglich ist. Nutzen Sie dafür diesen LINK https://www.duesseldorf.de/wbs-chancenpruefer.html.

Wichtig: Für die Anmietung von öffentlich geförderten Wohnungen der Einkommensgruppe A ist zunächst die Registrierung beim Amt für Wohnungswesen (Wohnungsamt) notwendig!

Neben den öffentlich geförderten bietet die SWD auch preisgedämpfte Wohnungen an. Bei diesen Wohnungen dürfen die folgenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:

Mietpreisdämpfung - max. Haushaltseinkommen

Haushalte Steuerzahlende, die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung entrichten Steuerzahlende, die Pflichtbeiträge zur Kranken- oder Rentenversicherung entrichten (z.B. Beamte) Personen, die keine Steuern zahlen, aber krankenversichert sind (z.B. Rentner) Personen, die keine Steuern zahlen, und keine oder nur geringfügige Versicherungsbeiträge
Alleinstehende 52.050,00 € 43.989,47 € 37.229,27 € 32.672,00 €
2-Personen (kein Kind) 68.750,00 € 58.052,63 € 49.374,73 € 43.360,00 €
2-Personen (ein Kind) 70.600,00 € 59.610,53 € 50.720,18 € 44.544,00 €
3-Personen (ein Kind) 78.500,00 € 66.263,16 € 56.465,64 € 49.600,00 €
4-Personen (zwei Kinder) 94.500,00 € 79.736,84 € 68.102,00 € 59.840,00 €
5-Personen (drei Kinder) 110.500,00 € 93.210,53 € 79.738,36 € 70.080,00 €
6-Personen (vier Kinder) 126.500,00 € 106.684,21 € 91.374,73 € 80.320,00 €

Sie müssen zudem mit einer Bescheinigung gemäß § 13 WFNG NRW nachweisen, dass Sie die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten. Diese Bescheinigung können Sie sich von einem Steuerberater oder Ihrem Lohnsteuerhilfeverein (kostenpflichtig) ausstellen lassen.