Der Vermietungsprozess ist vor allem online über unsere Homepage organisiert. Bitte beachten Sie, dass wir keine Wartelisten führen: weder für unsere Bestands- noch für unsere Neubauwohnungen. Eine Mitgliedschaft wie bei Wohnungsgenossenschaften (Erwerb von Genossenschaftsanteilen), ist weder erforderlich noch möglich.
Die einzelnen Schritte für Online-Wohnungsbewerbungen:
Hinweis:
Bis zum Abschluss eines Mietvertrages ist jedes Wohnungsangebot freibleibend. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Mietvertrages.
Bitte beachten Sie, dass bei öffentlich geförderten Wohnungen ein gültiger Wohnberechtigungsschein der Einkommensgruppe A bzw. B zur Anmietung erforderlich ist. Diesen können Sie beim Wohnungsamt der Stadt Düsseldorf beantragen oder unter dem folgenden Link https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/601/show. Auf der Website der Landeshauptstadt können Sie auch prüfen, ob die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines für Sie möglich ist. Nutzen Sie dafür diesen LINK https://www.duesseldorf.de/wbs-chancenpruefer.html.
Wichtig: Für die Anmietung von öffentlich geförderten Wohnungen der Einkommensgruppe A ist zunächst die Registrierung beim Amt für Wohnungswesen (Wohnungsamt) notwendig!
Neben den öffentlich geförderten bietet die SWD auch preisgedämpfte Wohnungen an. Bei diesen Wohnungen dürfen die folgenden Einkommensgrenzen nicht überschritten werden:
Haushalte | Steuerzahlende, die Pflichtbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung entrichten | Steuerzahlende, die Pflichtbeiträge zur Kranken- oder Rentenversicherung entrichten (z.B. Beamte) | Personen, die keine Steuern zahlen, aber krankenversichert sind (z.B. Rentner) | Personen, die keine Steuern zahlen, und keine oder nur geringfügige Versicherungsbeiträge |
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Alleinstehende | 52.280,00 € | 44.219,47 € | 37.229,27 € | 32.672,00 € |
2-Personen (kein Kind) | 68.980,00 € | 58.282,63 € | 49.374,73 € | 43.360,00 € |
2-Personen (ein Kind) | 70.830,00 € | 59.840,53 € | 50.720,18 € | 44.544,00 € |
3-Personen (ein Kind) | 78.730,00 € | 66.493,16 € | 56.465,64 € | 49.600,00 € |
4-Personen (zwei Kinder) | 94.730,00 € | 79.966,84 € | 68.102,00 € | 59.840,00 € |
5-Personen (drei Kinder) | 110.730,00 € | 93.440,53 € | 79.738,36 € | 70.080,00 € |
6-Personen (vier Kinder) | 126.730,00 € | 106.914,21 € | 91.374,73 € | 80.320,00 € |
Sie müssen zudem mit einer Bescheinigung gemäß § 13 WFNG NRW nachweisen, dass Sie die vorgegebenen Einkommensgrenzen einhalten. Diese Bescheinigung können Sie sich von einem Steuerberater oder Ihrem Lohnsteuerhilfeverein (kostenpflichtig) ausstellen lassen.