
Die SWD Düsseldorf ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.swd-duesseldorf.de .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen BITV 2.0
Diese Website ist mit der BITV 2.0 teilweise vereinbar und wird diesbezüglich kontinuierlich weiter verbessert.
Nicht barrierefreie Inhalte
Feedback und Kontaktangaben
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Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung der Angebote von swd-duesseldorf.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 8553451 erreichbar oder per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
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Diese Erklärung wurde am 30.Oktober 2024 erstellt.